Arbeitskreis Energie - Energiepolitik für Freiburg und Gutleutmatten

Warten auf das Ergebnis des unabhängigen Gutachtens

In der Zwischenzeit wurde das Gutachten beauftragt und die Abgabefrist für den Gutachter ist Ende Februar 2016 abgelaufen. Gerne würden wir Sie an dieser Stelle über den Inhalt des Gutachtens informieren, dem von Seiten der Politik und Stadtverwaltung so viel Bedeutung für die Konfliktlösung beigemessen wird. 

Gibt es ein Gutachten?

Leider konnten wir von der Stadtverwaltung trotz mehrfacher Anfragen nicht erfahren, ob das Gutachten verzögert oder ob es termingerecht abgegeben wurde. Am 10.3.2016 wurden die Bauherren und die Fraktionen vom Umweltschutzamt informiert, dass "Arbeitsunterlagen in Papierform abgegeben" wurden. Vom Sachverständigen Dr. Schiwek erhielten wir jedoch die Auskunft, dass er das fertige Gutachten fristgemäß am 29.2.2016 abgegeben hat.

Am 21.3.2016 stellten die sechs Gemeinderatsfraktionen SPD, UL, JPG, FL/FR, FW und FDP einen Interfraktionellen Antrag auf Akteneinsicht. Seither ist nicht klar, wer Einblick in das Gutachten erhalten konnte. Wir konnten auch keine Auskunft darüber erhalten, in welchem Rahmen die Stadtverwaltung plant, den Betroffenen, der Politik und der Öffentlichkeit das Gutachten vorzustellen.

Am 15.3.2016 schrieb das Umweltschutzamt dem Gutachter einen Brief mit Änderungsforderungen . Da uns das Gutachten nicht vorliegt, können wir nur anhand des Briefs auf die Inhalte schließen:

Was steht im Gutachten?

Aus dem Brief geht hervor, dass der vereidigte Sachverständige sowohl die von uns kritisierten sogenannten Vollkostenrechnungen als falsch betrachtet, als auch das ganze System in Frage stellt. Zumindest scheint er Alternativen ausgearbeitet zu haben, von denen die Stadtverwaltung offenbar nichts wissen will.

Unter anderem werfen folgende Punkte Fragen auf

  • Zum weiteren Verfahren haben wir vereinbart, dass die vorgelegte Ausarbeitung (…) hinsichtlich der drei konkreten Fragestellungen gebündelt und auf 2 bis 3 Seiten zusammengefasst wird.“ Offenbar war man nie an einer Bewertung des Systems und des Vorgehens interessiert sondern wollte lediglich 2 bis 3 Seiten Bestätigung, dass man es rechtlich schon halbwegs sauber hingebogen hat.
  • „… ein Vergleich mit den Wärmepreisen im Freiburger Güterbahnhofsareal aus fachlichen Gründen nicht vorgenommen werden kann, da dort die Investition in das Fernwärmenetz von einem Dritten bezahlt wurde und diese Kosten sich daher in den Betriebskosten nicht niederschlagen.“ Dieser Information hat die Firma Urbana bereits schriftlich widersprochen. Allein anzunehmen, dass ein Dritter ohne Gegenleistung ein System bezahlt ist realitätsfern. Hier deckt sich offenbar die Einschätzung des Sachverständigen, ein Vergleich zwischen Freiburger Nahwärmegebieten kann vor allem anhand des Areals Güterbahnhof Nord vorgenommen werden, mit der Sicht der Bauherren.
  • „der Gutachter hält persönlich einen Vergleich in ct/kWh für zielführender“: hier wird die Meinung des Sachverständigen als persönliche Meinung diffamiert. Die Bemessung des Wärmepreises pro Wärmemenge ist im Einklang mit der Preisangabenverordnung. Auch hier deckt sich offenbar die Einschätzung des Sachverständigen mit unseren Forderungen. Gerne lassen wir uns jedoch auch auf den Vergleich von Wärmekosten pro Wohnfläche ein – nur dann natürlich mit vergleichbaren Gebäuden, also mit Güterbahnhof Nord, wie das auch der Sachverständige offenbar getan hat (die Vergleichsgrafik finden Sie auf dieser Seite unten, leider mit unvollständigen Kostenangaben der badenova für Gutleutmatten).
  • „Entschädigungsbeträge für die Bereitstellung der Dachflächen fallen keine an und haben deshalb für die Vollkostenrechnung keine Relevanz. Die Ausführun-gen über die Berechnung eventueller Nutzungsbeträge können daher entfallen.“ Dieser Satz ist offensichtlich falsch. Die Kosten fallen für die Nutzer zur Wärmebereitstellung an und sind somit Teil der Vollkosten. Vernachlässigen könnte man sie gerade dann, wenn Entschädigungen bezahlt würden. Darüber kann man sich auch fachlich nicht streiten. Offenbar hat der Sachverständige dies genauso bewertet. Versucht die Stadt hier einen vereidigten Sachverständigen zu einer falschen Bewertung zu bringen?

Geschlossen wird im Brief damit, dass dem Gutachter sein vereinbartes Honorar vorenthalten wird, bis er die Änderungen vorgenommen hat. Dies könnte man als Versuch werten, den vereidigten Sachverständigen in illegitimer Weise beeinflussen zu wollen und damit seine Unabhängigkeit zu gefährden.

Das Gutachten wurde als Beitrag zur Schlichtung und Klärung durch einen vereidigten, unabhängigen Sachverständigen angekündigt. Auch wenn wir leider nur wenig Einfluss auf die Fragestellung des Gutachtens nehmen konnten, waren die Baugruppen dennoch von der Stadtverwaltung aufgefordert, an der Erstellung des Gutachtens mitzuwirken. Die gutachterliche Klärung ist sogar mittlerweile Bestandteild der Grundstückskaufverträge. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, gleichberechtigt und gleichzeitig mit der badenova Einblick in das Ergebnis zu bekommen.

Wir fordern die Stadtverwaltung und Politik auf, uns folgende Fragen zu beantworten

  • Wer hatte bisher Einblick in das Gutachten?
  • Wann ist geplant, das Gutachten den Betroffenen und der Öffentlichkeit vorzustellen?

Das Gutachten weiterhin unter Verschluss zu halten verhindert jegliche mögliche Klärung oder gar Schlichtung des Konflikts.

Um eine Schlichtung zu ermöglichen fordern wir

  • Einblick in das Gutachten (in alle bisher eingereichten Versionen) zu erhalten, gleichberechtigt mit der badenova
  • Mit dem Gutachter kommunizieren zu dürfen um uns das Ergebnis erklären zu lassen
  • Das Gutachten veröffentlichen zu dürfen

 

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